Bitte beachten Sie die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1. Angebote
Angebote sind in Bezug auf Preis und Ausführung freibleibend.
2. Vertragsabschluss und Umfang der Lieferung
Alle Lieferverträge werden grundsätzlich nur nach Abgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtswirksam. Der Lieferumfang ergibt sich nur aus unserer Auftragsbestätigung und aus den im beiderseitigen Einvernehmen entstandenen Nachträgen. Nebenabreden haben ohne unsere ausdrücklich schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Weicht unsere Auftragsbestätigung hinsichtlich des Lieferumfangs und der Lieferkonditionen von der Kundenbestellung ab, wird der Vertrag gemäß den Bedingungen unserer Auftragsbestätigung durchgeführt, sofern der Besteller nicht unverzüglich widerspricht.
3. Preis und Zahlung
Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns je nach Stand der Fertigung des Liefergegenstandes eine Preisberichtigung für den bestätigten Liefergegenstand im Falle von während der Lieferzeit eingetretenen Lohn- und Materialpreiserhöhungen vor, soweit die Lieferung erst nach Ablauf von vier Monaten nach Absendung unserer Auftragsbestätigung erfolgen soll. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Lieferung zu leisten. Unbare Zahlungsweisen werden nur zahlungshalber, nicht aber erfüllungshalber angenommen. Der Besteller ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Zahlungsforderungen aufzurechnen.
4. Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Auszahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lieferwerk oder das Werk eines Beauftragten verlassen hat. Der Besteller kann zwei Wochen nach Überschreitung der unverbindlichen Lieferzeit Altromin dazu auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, externen Bearbeitungsschritten wie z. B. Bestrahlungsverfahren oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, behördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine in den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
5. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefergegenstände aus unserem Werk oder aus dem Werk eines Beauftragten auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert, bis sämtliche unsererseits bestehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten oder weiter zu veräußern. Alle Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand vom Drittwerber nicht sofort bezahlt wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung unseres Anspruchs in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wenn die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit fremden nicht zu unserem Eigentum gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Vereinbarung, Umbildung bzw. Vermissung, verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten. Bei allen Eingriffen von Gläubigern des Bestellers, insbesondere Pfändungen und dergleichen, hat der Besteller uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Werden Mängel uns gegenüber nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt, ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängel ausgeschlossen. Im Falle von Mängeln haben wir zunächst das Recht auf Ersatzlieferung. Erst wenn dies durch uns verweigert wird, unzumutbar ist oder fehlschlägt, stehen dem Kunden die weitergehenden Mängelansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des BGB und wird dieser nach Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware von seinem Käufer gem. §§ 478 ff. BGB wegen Mängel der Ware in Anspruch genommen, so ist der Rückgriff gegen uns gem. §§ 478 ff. BGB nur dann zulässig, wenn der Kunde seine Inanspruchnahme unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns angezeigt und uns die Möglichkeit eingeräumt hat, das Ersatzlieferungsrecht auszuüben. Schadensersatzansprüche kann der Kunde im Wege des Rückgriffs gem. §§ 478 ff. BGB nicht geltend machen. Die Regelung gem. Ziffer 7 1. Absatz unserer AGB sowie der §§ 377 ff. HGB bleiben unberührt Ansprüche wegen Mängel der Ware verjähren innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Ware.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen und sonstige Leistungen ist Lage.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus allen vertraglichen Bestimmungen und Zusammenhängen ist Detmold. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Besteller vor dem für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
10. Sonstiges
Sollten aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.